Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermittlung internationaler Auszubildender
AzubiPartner - eine Marke der Next21 UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Next21 UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke AzubiPartner („AzubiPartner“), und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts („Auftraggeber“).

(2) Gegenstand ist die Vermittlung internationaler Bewerberinnen und Bewerber für eine betriebliche Berufsausbildung sowie - abhängig vom gewählten Leistungsmodell - deren Vorbereitung und Begleitung.

(3) AzubiPartner wird ausschließlich vermittelnd tätig. Der Ausbildungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Auszubildenden zustande. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.

(4) Leistungsumfang, Leistungsmodell und Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbart.
§ 2 Leistungen von AzubiPartner
AzubiPartner bietet drei Leistungsmodelle an:

Basic: Vorauswahl geeigneter Kandidaten, Überprüfung vorhandener Sprachzertifikate, Organisation von Bewerbungsgesprächen, Unterstützung im Visum- und Dokumentenprozess sowie Koordination bis zur Einreise.

Professional: Strukturierte Kandidatenauswahl, pädagogisch begleitete Berufseignungsprüfung, praktische und sprachliche Vorbereitung, vorbereitende Online-Angebote, Visumkoordination, Begleitung bis zum Ausbildungsstart sowie sechswöchige Begleitung ab Ausbildungsbeginn.

Premium: Leistungen des Professional-Modells sowie zusätzliche Unterstützung bei der Wohnraumorganisation und eine intensivere Unterstützung bei Integrationsfragen. Die sechswöchige Begleitung ab Ausbildungsbeginn ist ebenfalls enthalten.

Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbarte Leistungsumfang.

AzubiPartner schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Ausbildungs- oder Integrationserfolg.
§ 3 Kandidatenauswahl und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) AzubiPartner trifft anhand des Anforderungsprofils des Auftraggebers eine Vorauswahl geeigneter Kandidaten. Die endgültige Auswahl und Entscheidung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages trifft der Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Voraussetzungen zur Durchführung der jeweiligen Ausbildung erfüllt sind und stellt alle für Vermittlung, Visum und Ausbildungsbeginn erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers hat AzubiPartner nicht zu vertreten.
§ 4 Visum und behördliche Verfahren
AzubiPartner unterstützt die Visum-, Einreise- und Dokumentenprozesse entsprechend dem vereinbarten Leistungsmodell.

Über Visa, Aufenthaltstitel, Zustimmungen, Anerkennungen und sonstige behördliche Verfahren entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. AzubiPartner übernimmt weder eine Garantie für eine bestimmte Entscheidung noch für eine bestimmte Bearbeitungsdauer. Angaben zu Bearbeitungs- oder Einreisezeiten sind unverbindliche Erfahrungswerte.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsmodell und dem individuellen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entsteht erst, wenn der vermittelte Auszubildende seine Ausbildung beim Auftraggeber tatsächlich beginnt.

(3) Erhält der Kandidat kein erforderliches Visum oder tritt er die Ausbildung aus anderen Gründen nicht an, fällt für diesen Kandidaten keine Vermittlungsvergütung an. AzubiPartner bemüht sich in diesem Fall um die Vorstellung eines geeigneten Ersatzkandidaten.

(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
§ 6 Begleitung und kostenfreie Nachbesetzung
(1) Im Professional- und Premium-Modell begleitet AzubiPartner den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb für sechs Wochen ab Ausbildungsbeginn, insbesondere bei Fragen zum Ausbildungsstart, zur Kommunikation und Integration.

(2) Beendet ein vermittelter Auszubildender seine Ausbildung innerhalb der ersten drei Monate nach Ausbildungsbeginn, bietet AzubiPartner einmalig und ohne erneute Vermittlungsvergütung einen geeigneten Ersatzkandidaten an.

(3) Dies gilt nicht, wenn die Beendigung überwiegend vom Auftraggeber verursacht wurde, insbesondere durch erhebliche Pflichtverletzungen, ausbleibende Ausbildungsvergütung, diskriminierendes Verhalten oder eine Beendigung ohne vom Auszubildenden zu vertretenden wichtigen Grund.

(4) Die Beendigung ist AzubiPartner innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Die Nachbesetzung ist auf einen Ersatzkandidaten begrenzt. Für diesen besteht kein weiterer Anspruch auf kostenfreie Nachbesetzung.

(5) AzubiPartner garantiert weder die Verfügbarkeit eines Ersatzkandidaten zu einem bestimmten Zeitpunkt noch die Erteilung eines Visums oder den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
§ 7 Provisionsschutz und Vertraulichkeit
(1) Von AzubiPartner übermittelte, nicht öffentlich zugängliche Kandidatenprofile und Bewerbungsunterlagen dürfen ausschließlich für den jeweiligen Vermittlungsprozess verwendet und ohne entsprechende Berechtigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Schließt der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach erstmaliger Vorstellung eines Kandidaten durch AzubiPartner mit diesem Kandidaten einen Ausbildungs-, Arbeits- oder vergleichbaren Beschäftigungsvertrag, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch bestehen, auch wenn der weitere Kontakt oder Vertragsschluss ohne Beteiligung von AzubiPartner erfolgt.

(3) Dies gilt entsprechend bei einer Einstellung durch ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen, an das der Kandidat weitergeleitet wurde.
§ 8 Datenschutz und Haftung
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Bewerberdaten dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des jeweiligen Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses sowie auf Grundlage einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Berechtigung verarbeitet werden.

(2) AzubiPartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AzubiPartner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) AzubiPartner haftet nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Botschaften, Ausländerbehörden, Kammern oder sonstigen Behörden, soweit AzubiPartner diese nicht zu vertreten hat.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Einzel- oder Rahmenvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie der Provisionsschutz nach § 7 bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn AzubiPartner ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(2) Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
Made on
Tilda